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   OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08   

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OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2008,984)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2008,984)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 9 Verg 2/08 (https://dejure.org/2008,984)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    Vergaberecht
    Vorlagebeschluss EuGH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren für die Aufgabe der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung; Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien auf Dienstleistungskonzessionen; Kriterien für die rechtliche Auslegung eines Vergabeauftrages als ...

  • forum-vergabe.de PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung ... sowie der Postdienste (Abl. EG L 358 vom 03.12.2004. S. 1) Art. 1 Abs. 3 lit. B; ; Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Abl. EG L 358 vom 03.12.2004. S. 1) Art. 1 Abs. 2 lit. a; ; Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Abl. EG L 358 vom 03.12.2004. S. 1) Art. 1 Abs. 2 lit. d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie 2004/17/EG im öffentlichen Vergabeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Dienstleistungskonzession und Dienstleistungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (4)

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstleistungskonzession und Vergaberecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie viel Risiko muss der Konzessionär tragen? (IBR 2008, 1202)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Betreibermodell ohne Entgeltzahlung des Auftraggebers: Dienstleistungskonzession? (IBR 2008, 1196)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsbefugnis: Drohender Schaden auch bei rechtswidriger de-facto-Vergabe! (IBR 2008, 605)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1502
  • VergabeR 2008, 653
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Die Frage, ob ein Vertrag im Einzelfall als nach §§ 97ff. GWB ausschreibungspflichtiger Dienstleistungsauftrag oder als Dienstleistungskonzession zu qualifizieren ist, ist nicht nach dem Recht der einzelnen Vertragsstaaten, sondern ausschließlich nach Gemeinschaftsrecht zu beurteilen (EuGH Urt. vom 18.7.2007, Rs. C-382/05 [richtig: C-382/05 - d. Red.] "Kommission/Italien" = VergabeR 2007, 604, 607 Rn. 30, 31).

    Denn im Urteil vom 18.7.2007 (Rs. C-382/05 [richtig: C-382/05 - d. Red.] "Kommission/Italien" = VergabeR 2007, 604, 608 Rn. 44) hat er ausgeführt, dass es für die Einstufung eines Vertrags als öffentlicher Auftrag oder als Dienstleistungskonzession nicht maßgebend sei, ob die von dem Unternehmen angebotenen Leistungen ihm ein bedeutendes Maß an Selbstständigkeit bei ihrer Erbringung abverlangen.

    Auf dieses Verständnis deutet auch das Urteil des EuGH vom 18.7.2007 (Rs. C-382/05 [richtig: C-382/05 - d. Red.] "Kommission/Italien" = VergabeR 2007, 604, 607) hin, in der ein entgeltlicher Dienstleistungsauftrag nicht allein aufgrund der unmittelbaren Zahlung des öffentlichen Auftragsgebers angenommen wurde.

    In der soweit ersichtlich letzten Entscheidung vom 18.07.2007 Rs. 382/05 [richtig: C-382/05 - d. Red.] Kommission/Italien, die die Restabfallentsorgung und damit eine klassische öffentliche Pflichtaufgabe betrifft, stellt der EuGH für die Dienstleistungskonzession darauf ab, dass der Konzessionär "das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Betriebsrisiko übernimmt".

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    1. Rechtsprechung und Lehre in der Bundesrepublik Deutschland nehmen Dienstleistungskonzessionen von der Geltung der §§ 97 ff. GWB, der Vergabeverordnung und der VOL/A von vornherein vollständig aus (OLG Düsseldorf NZBau 2007, 525 ff.; OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; Gröning VergabeR 2002, 24; Eschenbruch in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 99 Rn. 204; Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl. § 99 Rn. 484; aM Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht § 99 Rn. 53).

    Der Hinweis auf die Übernahme des Betriebsrisikos der fraglichen Dienstleistung kann jedoch auch dahin verstanden werden, hierin das maßgebliche Abgrenzungskriterium zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession zu sehen, während die Frage, wer Vergütungsschuldner ist, ein gewichtiges, aber nicht allein entscheidendes Indiz für oder gegen die Übernahme des Betriebsrisikos darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 23.05.2007, NZBau 2007, 525 ff).

    Hiervon ist nicht auszugehen; auch in Literatur und Rechtsprechung wird vertreten, dass eine Dienstleistungskonzession quasi per Definition für den Leistungserbringer mit einem - den Bedingungen des freien Marktes etwa entsprechenden - wirtschaftlichen Risiko verbunden sein muss (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 23.05.2007, NZBau 2007, 525 ff.), so dass z.B. ein Ausschließlichkeitsrecht des Konzessionärs, das diesem faktisch eine Abnahmegarantie gewährt, eine Konzession ausschließen soll (vgl. Jennert, Netzwirtschaften und Recht 2004, 108, 111 m.w.N.).

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Das führt nach nationalem Recht zur Unzulässigkeit einer Anrufung der Vergabekammer und des Vergabesenats; etwaige Verstöße gegen Bestimmungen des EGV , die nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 21.07.2005 - C-231/03; vom 13.10.2005 - C-458/03; vom 27.10.2005 - C-234/03) vom erfolglosen Bieter geltend gemacht werden können, führen nicht zur Zuständigkeit der Vergabekammern und -senate.

    Hierfür könnten allerdings die Ausführungen des EuGH in dem Urteil vom 13.10.2005 - Rs. C-458/03 "Parking-Brixen" sprechen.

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NZBau 2004, 564 ff.) dürfen an diese Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; entsprechend der in der Rechtsprechung seither üblichen Formel genügt es, wenn der behauptete Vergabeverstoß geeignet ist, die Chancen des Antragstellers auf den Zuschlag zu beeinträchtigen (vgl. BGHZ 162, 116 ff.; OLG Düsseldorf IBR 2006, 356; OLG Karlsruhe VergR 2007, 365 ff).

    Die Vorschrift gilt nach der Rechtsprechung des BGH entsprechend, wenn in einem an sich dem Geltungsbereich der §§ 97 ff. GWB unterliegenden Verfahren zwar rechtswidrig kein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt wurde, aber die faktische Auftragsvergabe wie hier zur Beteiligung mehrerer Unternehmen, zu verschiedenen Angeboten und zu einer Auswahl des öffentlichen Auftraggebers geführt hat (BGH VergR 2005, 328, 333).

  • OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02

    Öffentliche Ausschreibung einer Spielbankkonzession in Baden-Württemberg:

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    1. Rechtsprechung und Lehre in der Bundesrepublik Deutschland nehmen Dienstleistungskonzessionen von der Geltung der §§ 97 ff. GWB, der Vergabeverordnung und der VOL/A von vornherein vollständig aus (OLG Düsseldorf NZBau 2007, 525 ff.; OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; Gröning VergabeR 2002, 24; Eschenbruch in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 99 Rn. 204; Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl. § 99 Rn. 484; aM Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht § 99 Rn. 53).

    Auf einer ähnliche Linie liegt die Rechtsprechung der deutschen Gerichte sowohl vor als auch nach Erlass der Entscheidung "Parking-Brixen"; auch hier wird - in der Formulierung mehr oder minder deutlich - stets auf die Übernahme oder Aufbürdung eines - vorhandenen - wirtschaftlichen Risikos abgestellt (vgl. OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; OLG Düsseldorf NZBau 2005, 650, 651; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2006, VII-Verg 12/06 für den Betrieb einer Feuerbestattungsanlage; BayObLGZ 2003, 170 f., das vom Erfordernis der Verlagerung eines - vorhandenen - wirtschaftlichen Risikos ausgeht und deshalb ausdrücklich eine Dienstleistungskonzession auch dann annimmt, wenn von vornherein ein wirtschaftliches Risiko gar nicht oder aber nur - im Vergleich zu freien Marktverhältnissen - in geringem Maße vorhanden ist, dieses "Restrisiko" aber auf den Konzessionär verlagert wird).

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NZBau 2004, 564 ff.) dürfen an diese Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; entsprechend der in der Rechtsprechung seither üblichen Formel genügt es, wenn der behauptete Vergabeverstoß geeignet ist, die Chancen des Antragstellers auf den Zuschlag zu beeinträchtigen (vgl. BGHZ 162, 116 ff.; OLG Düsseldorf IBR 2006, 356; OLG Karlsruhe VergR 2007, 365 ff).
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Das führt nach nationalem Recht zur Unzulässigkeit einer Anrufung der Vergabekammer und des Vergabesenats; etwaige Verstöße gegen Bestimmungen des EGV , die nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 21.07.2005 - C-231/03; vom 13.10.2005 - C-458/03; vom 27.10.2005 - C-234/03) vom erfolglosen Bieter geltend gemacht werden können, führen nicht zur Zuständigkeit der Vergabekammern und -senate.
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Auch sei unbeachtlich, ob die Leistungserbringung - wie es bei öffentlichen Pflichtaufgaben typischerweise der Fall ist - im allgemeinen Interesse liege (anders noch EuGH Urt. vom 10.11.1998 - Rs. C-360/96, Rn. 48ff., juris).
  • EuGH, 27.10.2005 - C-234/03

    Contse u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    Das führt nach nationalem Recht zur Unzulässigkeit einer Anrufung der Vergabekammer und des Vergabesenats; etwaige Verstöße gegen Bestimmungen des EGV , die nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 21.07.2005 - C-231/03; vom 13.10.2005 - C-458/03; vom 27.10.2005 - C-234/03) vom erfolglosen Bieter geltend gemacht werden können, führen nicht zur Zuständigkeit der Vergabekammern und -senate.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-410/04

    ANAV - Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
    So hat er mit Urteil vom 06.04.2006 in der Rechtssache Rs. 410/04 ANAV/Comune di Bari (NZBau 2006, 326) aus dem Umstand, dass der öffentliche Nahverkehr im Gebiet der Gemeinde Bari zumindest teilweise über den Kauf von Fahrkarten finanziert wird, auf eine öffentliche Dienstleistungskonzession geschlossen.
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06

    Vergabeverfahren: Rügelast und Bieterstatus bei nur abstrakter

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04

    Vergabeverfahren bei Auswahlverfahren nach den § 93 ff BSHG

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - Verg 12/06

    Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags zur Konzession

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - Verg 6/06

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung über die

  • EuGH, 26.04.1994 - C-272/91

    Kommission / Italien

  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

  • BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03

    Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Dienstleistungskonzession

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Die Weigerung der Vergabestelle, die Ausschreibung aufgrund der Wahl der falschen Verfahrensart - im entschiedenen Fall nationale statt europaweite Ausschreibung - aufzuheben, sei kein selbständiger Vergabeverstoß, der zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden könne (vgl. auch BayObLG, Beschl. v. 12.4.2000 - Verg 1/00, BayObLGZ 2000, 109; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.7.2002 - Verg 22/02, NZBau 2002, 634; Beschl. v. 16.2.2006 - VII-Verg 6/06, IBR 2006, 356; Beschl. v. 8.5.2002 - VII-Verg 5/02, [...]; Beschl. v. 25.3.2002 - Verg 5/02, ZfBR 2002, 514; Beschl. v. 22.11.1999 - Verg 2/99, [...]; OLG Jena, Beschl. v. 8.5.2008 - 9 Verg 2/08, VergabeR 2008, 653; VK Sachsen, Beschl. v. 11.8.2006 - 1/SVK/073-06, [...]; VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.1.2009 - VK-SH 18/08, [...]; Beschl. v. 28.11.2006 - VK-SH 25/06, ZfBR 2007, 206).
  • VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

    Die nationale Rechtsprechung ging jedoch auch nach Geltung der Richtlinie 2004/18/EG davon aus, dass ein Betriebsrisiko Voraussetzung einer Dienstleistungskonzession ist (OLG Jena, B. v. 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 OLG Düsseldorf, B. v. 23.05.2007 - Verg 50/06).

    Auch unter Berücksichtigung der Vorlage des Thüringer OLG vom 08.05.2008 an den EuGH (OLG Jena, Beschluss vom 08.05.2008, - 9 Verg 2/08) kommt man zu keinem anderen Ergebnis.

    So legte das OLG Jena dem EuGH folgende Fragen vor: ,,Ist ein Vertrag über Dienstleistungen (hier über Leistungen der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung), nach dessen Inhalt eine unmittelbare Entgeltzahlung des öffentlichen Auftraggebers an den Auftragnehmer nicht erfolgt, sondern der Auftragnehmer das Recht erhält, privatrechtliche Entgelte von Dritten zu erheben, allein aus diesem Grund als Dienstleistungskonzession im Sinne des Art. 1 Abs. 3 lit. b der Richtlinie ­ in Abgrenzung zum entgeltlichen Dienstleistungsvertrag im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit. a und d der Richtlinie ­ einzuordnen? Falls die erste Vorlagefrage mit nein zu beantworten ist, liegt bei Verträgen der in der ersten Vorlagefrage beschriebenen Art eine Dienstleistungskonzession vor, wenn das mit der fraglichen Dienstleistung auf Grund ihrer öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung (Anschluss- und Benutzungszwang; Preiskalkulation nach dem Kostendeckungsprinzip) verbundene Betriebsrisiko von vornherein, also auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber die Leistung selbst erbringen würde, zwar erheblich eingeschränkt ist, der Auftragnehmer aber dieses eingeschränkte Risiko in vollem Umfang oder zumindest ganz überwiegend übernimmt? Falls auch die zweite Vorlagefrage verneint wird, ist Art. 1 Abs. 3 lit. b der Richtlinie dahin auszulegen, dass das mit der Erbringung der Leistung verbundene Betriebsrisiko, insbesondere das Absatzrisiko, qualitativ demjenigen nahe kommen muss, das üblicherweise unter den Bedingungen eines freien Marktes mit mehreren konkurrierenden Anbietern besteht? (OLG Jena, Beschluss vom 08.05.2008, - 9 Verg 2/08).".

  • OLG Koblenz, 04.02.2009 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis

    bb) Es ist auch nicht vorgetragen oder ersichtlich, dass die Wahl der Öffentlichen Ausschreibung anstelle eines Offenen Verfahrens mit europaweiter Bekanntmachung und damit die Nichtanwendung der bei einer Schwellenwertvergabe zu beachtenden sonstigen Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A ("a-Paragraphen") die Chancen der Antragstellerin nachteilig beeinflusst haben könnte oder (mit-)ursächlich für den Ausschluss ihres Angebots gewesen wäre (siehe dazu auch OLG Düsseldorf v. 16.02.2006 - VII-Verg 6/06 - juris; Thür. OLG v. 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 - IBR 2008, 605).".
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11

    Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

    Das OLG Jena prüft jedoch ausdrücklich nicht, ob die Vergabe einer Dienstleistungskonzession überhaupt rechtlich zulässig war (a.a.O. unter 2.b), VergabeR 2010, 705, 709/710), was in jenem Verfahren streitig und von der Antragstellerin verneint worden war (vgl. der Vorlagebeschluss vom 08.05.2008, VergabeR 2008, 653).
  • OLG Celle, 17.07.2009 - 13 Verg 3/09

    Beginn der Beschwerdefrist bei Übersendung einer Beschlussabschrift "vorab" per

    c) Mit seiner beabsichtigten Entscheidung setzt sich der Senat auch in Widerspruch zu den Beschlüssen des OLG Düsseldorf vom 16. Februar 2006 - Verg 6/06 - und des Thüringer OLG vom 8. Mai 2008 - 9 Verg 2/08.
  • OLG Jena, 09.09.2010 - 9 Verg 4/10

    Anforderungen an die Vorabinformation; Rechtsfolgen von Dokumentationsmängeln im

    Es besteht daher kein Grund für die Annahme, dass hierdurch die Chancen der Antragstellerin nachteilig beeinflusst worden sein könnten oder darin eine Mitursächlichkeit für den Ausschluss ihres Angebots bestanden haben könnte (vgl. Senat vom 08.05.2008, Az.: 9 Verg 2/08, zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 08.12.2008 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anspruch eines Bieters, dessen Angebot

    14 bb) Es ist auch nicht vorgetragen oder ersichtlich, dass die Wahl der Öffentlichen Ausschreibung anstelle eines Offenen Verfahrens mit europaweiter Bekanntmachung und damit die Nichtanwendung der bei einer Schwellenwertvergabe zu beachtenden sonstigen Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A ("a-Paragraphen") die Chancen der Antragstellerin nachteilig beeinflusst haben könnte oder (mit-)ursächlich für den Ausschluss ihres Angebots gewesen wäre (siehe dazu auch OLG Düsseldorf v. 16.02.2006 - VII-Verg 6/06 - juris; Thür. OLG v. 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 - IBR 2008, 605).
  • VK Niedersachsen, 18.10.2016 - VgK-41/16

    Wann wird ein Bauvorhaben überwiegend öffentlich subventioniert?

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Schaden eines Antragstellers im Rahmen der §§ 97 ff. GWB a.F. nicht nur als Folge der Verschlechterung der Zuschlagschancen bestehen kann, sondern auch als Folge der Zuschlagserteilung in einem fehlerhaften Verfahren ( Thüringer OLG, Beschluss vom 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 , Rn. 22).
  • OLG Dresden, 08.10.2009 - WVerg 5/09

    Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Ausschreibung der Aufträge für die

    Auch der Sachverhalt, auf dem die Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichtes vom 08.05.2008 (9 Verg 2/08) fußt, ist ein anderer als der vorliegend zu entscheidende.
  • OLG Brandenburg, 30.05.2008 - Verg W 5/08

    Vergabenachprüfungsverfahren : Abgrenzung zwischen einem dem Kartellvergaberecht

    Entgegen der von der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung vom 20.5.2008 unter Berufung auf den Vorlagebeschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 8.5.2008 (9 Verg 2/08) dargelegten Auffassung hatte der Senat die Sache auch nicht deshalb dem EuGH vorzulegen, damit dieser darüber befinden kann, ob der streitgegenständliche Auftrag eine Dienstleistungskonzession im Sinne von Art. 1 II lit. a der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist.
  • VK Sachsen, 14.09.2009 - 1/SVK/042-09

    Umgehung der Schwellenwerte

  • VK Schleswig-Holstein, 28.01.2009 - VK-SH 18/08

    Rüge der Wahl der Verfahrensart

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2010 - L 21 SF 260/10

    Bieter kann Rechtsverletzungen Dritter nicht rügen!

  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

  • VK Rheinland-Pfalz, 27.04.2010 - VK 1-4/10

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht anwendbar!

  • VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13

    Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes?

  • VK Brandenburg, 16.08.2013 - VK 12/13

    Recht auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann verwirkt werden!

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